Vertrauenspersonen und Hinweisgeber*Innen-Schutzgesetz beim Gebäudeservice Wodara

Wer sind unsere Vertrauenspersonen?

Mandy Schulz

Ich bin Frau Schulz oder einfach Mandy. Ich arbeite seit dem 18.08.2018 bei der Firma Wodara in der Unterhaltsreinigung. Warum ich gern eine Vertrauensperson sein möchte?  Ich hätte mir das bei anderen Firmen, wo ich vorher gearbeitet habe,gewünscht. Vor allem, weil dieser Beruf oft von den meisten unterschätzt wird, die körperliche Anstrengung,  das Emotionale und das Seelische. Da ist es gut, einfach jemandem zu sagen „Hey ich kann nicht mehr oder ich ärgere mich total.“ Oder auch „Ich habe ein Problem.“ Deswegen möchte ich ein offenes Ohr für andere haben, einfach Ihre Last abtragen und Probleme lösen.


Miriam Koch

Hallo liebes Team, viele kennen mich bereits, trotzdem würde ich mich gern auf diesem Weg nochmal kurz und knapp vorstellen. Ich bin Miri und betreue die Unterhaltsreinigung seit nun etwas über zwei Jahren. Durch meine Tätigkeit und dem Kontakt zu vielen Menschen, bekomme ich die täglichen Herausforderungen immer wieder mit. Warum ist es mir ein wichtiges Anliegen, Teil des „Vertrauenspersonen / Team“ zu sein? Mir ist es sehr wichtig, wie viele von Euch schon wissen, dass man Probleme, die Euch auf dem Herzen liegen ansprechen kann, ohne Bedenken zu haben. Da ich das große Glück hatte, auch schon in meinem letzten Unternehmen diese Stelle zu besetzen, freue ich mich sehr dies hier weiterzuführen. Fühlt Euch herzlich eingeladen.

Warum haben wir Vertrauenspersonen?

In unserer Unternehmenskultur haben wir eine offene und vertrauensvolle Kommunikation verankert und fördern diese Kultur in der täglich gelebten Praxis.

Wir arbeiten täglich daran, dass sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeitende mit ihren Anliegen, Problemen und Wünschen aufeinander zugehen und gemeinsam für ein wertschätzendes Miteinander und einen Arbeitsplatz sorgen, an dem sich alle wohl fühlen. Für uns als Unternehmen ist das die Basis, gute Arbeit im Sinne unseres Qualitätsversprechen zu leisten.  Darüber hinaus legen wir großen Wert auf Inklusion und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Darum sind unsere Vertrauenspersonen auch Ansprechpartner*innen im Sinne einer/s Inklusionsbeauftragten bzw. einer Schwerbehindertenvertretung ( § 662 BGB www.betriebsrat.com/gesetze/bgb/662 )

Womit könnt ihr Euch als Mitarbeitende an die Vertrauensperson wenden?

  • Du hast Anliegen und Sorgen rund um Deinen Arbeitsplatz und brauchst ein offenes Ohr
  • Du hast Herausforderungen mit Kolleg*innen und brauchst Unterstützung
  • Dich beschäftigt etwas anderes, das Auswirkungen hat auf Deine Arbeitssituation
  • Du erlebst Ausgrenzung oder fühlst Dich ausgegrenzt oder hast ein anderes Anliegen aufgrund Deiner Schwerbehinderung

Was passiert, wenn Du Dich an die Vertrauensperson wendest?

Zunächst einmal geht es darum, dass diese Menschen ein offenes Ohr haben und zu konkreten Zeiten ansprechbar sind.

Anliegen werden vertraulich behandelt, d.h. sie werden nicht weitergetragen.

Wenn es Anliegen sind, die gemeinsam mit der Vertrauensperson nicht lösbar sind und die Hilfe von der Führungskraft oder aus der Unternehmensleitung brauchen, werden sie das Anliegen (mit Deinem Einverständnis) an die entsprechenden Personen herantragen.

Gleichzeitig werden sie Dich, wenn es Themen sind, die wir im Unternehmen nicht lösen können, mit weiteren Ansprechpartner*innen oder Anlaufstellen unterstützen.

Wie erreichst Du unsere Vertrauenspersonen?

Miriam Koch

mkoch@qualitrauen.de

Zeit für ein persönliches Treffen

in der Marzahner Chaussee 164

Freitag 09:00 Uhr -10:00 Uhr

Mandy Schulz

IKUP-Chat: Jetzt Chatten.

Zeit für ein persönliches Treffen

in der Marzahner Chaussee 164

Mittwoch 12:00 Uhr -13:00 Uhr

  • Schreibe beide gerne per E-Mail oder über IKUP an und vereinbare für diese Zeitfenster einen Termin.
  • Schildere bitte kurz das Thema, damit beide wissen, worum es geht.
  • Solltest Du zu den angegebenen Tagen keine Zeit haben, dann reicht eine kurze Notiz von Dir, wann es möglich ist.

Wir pflegen in unserer Unternehmenskultur das „DU“. Gerne kannst Du unsere Vertrauenspersonen aber auch mit Sie ansprechen. Unsere Ansprechpartner*innen stellen sich dann gerne darauf ein.

Interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetz (sog. HinSchG) und Ansprechpartner Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)

Was ist das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz (sog. HinSchG) ?

Das Gesetz soll es Mitarbeitenden von Unternehmen ermöglichen, rechtliche Verstöße und Straftaten des Unternehmens bzw. Informationen darüber melden zu können, ohne dass diese Person Repressalien zu befürchten hat (Kündigung, Mobbing, Diskriminierung, Ausgrenzung o.ä.).

Welche Verstöße fallen darunter und können gemeldet werden?

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Katalog in § 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG)

 

Beispielhaft:
  • Mindestlohn wird nicht eingehalten
  • grobe Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz, d.h. die Gefährdung von Leib und Leben und Umweltschutz
  • Korruption und Finanzbetrug

Im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes kannst Du Diskriminierungen jeder Art melden und Dich an Jonas wenden.

Wer ist unser Ansprechpartner für das Hinweisgeber-Schutz-Gesetz und das AGG?

Jonas Bless

Ich bin Jonas Bless und seit 2022 Abteilungsleiter der Grünanlagen. Kommt gerne auf mich zu, ich habe immer ein offenes Ohr.
Ich höre mir gerne und vor allem ganz neutral und vertraulich Eure Anliegen an, deshalb habe ich diese Rolle übernommen.

Wie erreichst Du unseren Ansprechpartner?

E-Mail: HinSchuGe@qualitrauen.de

Kontaktformular im Intranet (IK-Up)  IK-Up

Telefon: 0159 04175778

Für wen ist unsere interne Meldestelle und wen schützt sie?

Gemäß § 16 Abs. 1 HinSchG steht unsere interne Meldestelle allen Beschäftigten und dem Beschäftigungsgeber überlassenen Leiharbeitnehmer*innen offen.

Darüber hinaus werden auch solche Personen geschützt, die die hinweisgebende Person unterstützen (§ 34 Abs. 1 HinSchG) sowie Personen, die zwar nicht selbst die Meldung erstatten, aber Gegenstand der Meldung oder sonst von der Meldung betroffen sind.

Vertraulichkeitsgebot und Fachkunde

Im Hinweisgebersystem werden personenbezogene Daten verarbeitet. Bei eingehenden Meldungen im internen Meldeverfahren werden alle rechtlichen Bedingungen des Datenschutzes eingehalten. Alle personenbezogenen Daten, sowohl die der Hinweisgebenden als auch etwaiger beschuldigter Personen, werden im Einklang mit der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

Konkret ist die Vertraulichkeit der Identität der folgenden drei Personen(gruppen) gewahrt:

  • Hinweisgeber*innen
  • Personen, die Gegenstand einer Meldung sind
  • sonstige in der Meldung genannte Personen

Unser Ansprechpartner ist im Sinne des HinSchG unabhängig (§ 15 Abs. 1 HinSchG) und geschult (§ 15 Absatz 2 Satz 1 HinSchG).

Externe Meldestellen

Du hast auch die Möglichkeit, externe Meldestellen zu nutzen.

Für das Hinweisgeberschutzgesetz wurde eine Meldestelle neu beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet.

Weitere externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten gibt es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt.